Prozessberichte Zusammenfassung

Im Folgenden wollen wir eine kurze Zusammenfassung über die bereits stattgefundenen Prozesse rund um die Besetzung der Skalitzer Straße 106 im Oktober 2018 geben, um die wichtigsten Infos gebündelt zu haben. Insgesamt gab es 5 Prozesse, von denen wir wissen. Bei allen wurde neben anderen Anklagepunkten (gemeinschaftlicher) Widerstand und bei manchen tätlicher Angriff verhandelt. Wir wissen von mindestens 2 Personen, die festgenommen wurden, zu denen wir aber trotz Bemühen unsererseits bis jetzt keinen Kontakt aufnehmen konnten, sowie 2 anderen Personen, bei denen die Ermittlungen trotz z.T. sehr schwerer Vorwürfe (versuchter Mord u.a.) ohne Prozess/außergerichtlich eingestellt wurden.
Der erste Prozess fand am 20.08.2019 statt, im Vorfeld gab es eine Online-Mobilisierung und eine Kundgebung vor dem Gebäude in der Skalitzer Straße sowie vor dem Gerichtsgebäude. Wohl auch deswegen fand der Prozess im Sicherheitssaal statt. Angeklagt waren gemeinschaftlicher Widerstand, oberste Prämisse der Richterin schien zu sein, den Prozess schnellstmöglich hinter sich zu bringen, da sie gerne nach Hause wollte. Der Angeklagte verweigerte die Aussage und gab keine Prozesserklärung ab, er ist nicht vorbestraft gewesen. Das Urteil beläuft sich auf 90 Tagessätze, wogegen der Angeklagte in Berufung ging.
Der zweite Prozess fand am 09.09. statt. In der Anklageschrift ging es um gemeinschaftlichen Widerstand und Landfriedensbruch. Richterin und Staatsanwalt: Mathiak und Schulz-Spirohn. Der nicht vorbestrafte Angeklagte verweigerte ebenfalls die Aussage und gab keine Prozesserklärung ab. Die Staatsanwaltschaft forderte 8 Monate, die Richterin urteilt zu 50 Tagessätze a 15 Euro, Urteilsgegenstand war nunmehr “einfacher”, d.h. nicht gemeinschaftlicher Widerstand. Die Staatsanwaltschaft so der Angeklagte sind in Berufung gegangen. Die Richterin des Berufungsverfahrens wirkte erfolgreich auf die Staatsanwaltschaft ein, die Berufung zurückzuziehen. Daraufhin zog der Angeklagte die Berufung ebenfalls zurück. Die Verurteilung zu 50 Tagessätzen ist somit rechtskräftig.  
Einen ausführlichen Prozessbericht gibt es unter http://www.magazinredaktion.tk/gerichtsreport.php
Eine Woche später, am 16.09., fand der dritte Prozess in diesem Rahmen statt. Richter: Rische, Staatsanwälin: Barth, 3 Bullenzeugen. Wie zuvor verweigerte die nicht vorbestrafte Angeklagte die Aussage und gab keine Prozesserklärung ab. Letztendlich forderte die Staatsanwältin, basierend auf der Aussage des ersten Bullen, eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten wegen gemeinschaftlichem Widerstands und tätlichem Angriffs. Der Richter erhöhte in seinem Urteil nochmal um 2 Monate auf 9 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu 2 Jahren Bewährung, und 800 Euro Zahlung an eine Stiftung für Kinder mit Behinderung. In seinem Plädoyer erwähnte er mehrfach den Rechtsstaat und die Demokratie und ist überzeugt, die Angeklagte nun “auf den rechten Weg gebracht” zu haben. Außerdem wie’s er auf einen Prozess im gleichen Kontext hin, der ein paar Monate zurück lag, welcher aber vor Gericht eingestellt wurde. Auch betonte er während der Befragung der Bullen mehrfach, dass es völlig legitim sei, wenn diese in der Situation Gewalt angewandt hätten (auf den Videos sind mehrfach Schläge der Bullen in Gesichter der Demonstrant_innen erkennbar).
Während der Verlesung des Urteils verzogen wohl Menschen im Publikum das Gesicht, was dem Richter gar nicht passte und er auch ansprach – entsprechende Personen verließen daraufhin den Saal, was den Richter dazu veranlasste, den Sicherheitsleuten anzuweisen, diese zwecks Bußgeld festzustellen. Das ist den Sicherheitsleuten glücklicherweise nicht mehr gelungen.
Der vierte Prozess fand statt am 18.10.2019, Richter Pollmann und Staatsanwalt R. Krüger, 2 Bullenzeugen. Die nicht vorbestrafte Angeklagte veweigerte die Aussage, die verhandelte Sache: gemeinschaftlicher Widerstandund täglicher Angriff. Die Anklage wird auf drängen des Staatsanwaltes um Körperverletzung erweitert. Da sich lange kein Gerät auftreiben ließ, um die Beweisvideos, auf denen die Angeklagte lediglich kurz zu sehen ist,  wurde ein 2. Prozesstermin für den 01.11.2019 angesetzt. Auffällig war der Staatsanwalt, dem sehr daran gelegen war, dass die Mindeststrafe für gemeinschaftlichen Widerstand (6 Monate) auch abgeurteilt wird und in seinen  Ansprachen vermehrt auf den vorangegangenen Prozess verwies. Außerdem fuhr er immer wieder der Anwältin über das Wort. Mehr noch, er sagte zur Angeklagten, sie sei nicht kompetent vertreten und solle aussagen, ‘um Schlimmeres zu verhindern’. Er tätigte immer wieder (entkontextualisierte) Aussagen wie “Na sehen Sie mal, der Zeuge Schäfer hat ja auch einen Migrationshintergrund, da sollen die Leute nochmal sagen, alle Polizisten seien bei der AFD”. Der Richter urteilte schließlich auf 7 Monate, ausgesetzt auf 2 Jahre auf Bewährung. Allerdings schien er aufgrund der Geringfügigkeit der Handlung selbst mit dem Urteil nicht ganz zufrieden, verwies aber letztendlich auf das “geltende Recht” und die Veränderung des Paragrafen letztes Jahr.
Der 5. Prozess fand am 27.11. statt, Richterin Moritz und Staatsanwältin Eppert. Der Angeklagte verweigerte die Aussage, gab aber eine Prozesserklärung ab, in welcher er abstritt, einen Bullen getreten zu haben und die  Tatvorwürfe insofern abstritt, als dass er angab, alleine und nur zufällig vor Ort gewesen zu sein. Ein Bulle sagte aus, der hauptbelastende Bulle war im Urlaub. Die Richterin stellte das Verfahren nach circa 45 Minuten(ohne großartige Erklärung) gegen 150 Euro Strafzahlung an die Kindernothilfe ein.
Gemein ist allen Prozessen, dass die Urteile zwecks (gemeinschaftlichen) Widerstands lediglich auf Sichtung des Videomaterials dieses Tages und auf die Zeuenaussagen der Bullen basieren. Diese zeigen die jeweiligen Angeklagten zwar durchaus erkennbar in der Situation (also: in mehreren Reihen vor den Bullen stehend, zum Teil eingekettet, Rangelei), jedoch sind keinerlei Tritte/Faustschläge o.ä. seitens der Demonstrant_innen zu erkennen. 
Alleine die nachgewiesene Präsenz und die Aussagen der Bullen in einer solchen Situation reicht also aus, um zu mindestens 6 Monaten Freiheitsentzug verurteilt zu werden – eben dies sieht der abgeänderte Widerstandsparagraf auch genau so vor. Warum sich die Urteile so voneinander unterscheiden, können wir vorerst nur vermuten: a) ist die Änderung des Widerstandsparagrafen relativ neu und wird zum Teil noch nicht ihrer Art entsprechend angewandt; b) wird in unseren Augen gerade experimentiert, wie solche Fälle jetzt und in Zukunft abgeurteilt werden (können). 
Wir möchten in diesem Zuge noch ein paar Worte zu der Prozesserklärung des Angeklagten im 5. Prozess sagen.   
Eine solche Erklärung halten wir für grundsätzlich falsch und auch gefährlich. Inwiefern sie sich auf das Urteil ausgewirkt hat, bleibt Spekulation; die Richterin ist in der Urteilsverkündung nicht weiter darauf eingegangen. Allgemein schienen Richterin und Staatsanwältin dem Verfahren relativ entspannt gegenüberzustehen, anders beispielsweise als der Staatsanwalt im 2. und 4. oder der Richter im 3. Prozess. Wichtig ist für uns vor allem, welche negativen Konsequenzen solche Erklärungen für uns haben:
“Getroffen ist eine_r, gemeint sind wir alle” sollte unserer Meinung nach der Leitsatz unserer Prozessführungen sein. Denn: Wenn wir alle uns als Teil einer politischen Bewegung begreifen, die den (bürgerlichen, kapitalistischen) Staat ablehnt, dann sind alle Prozesse gegen uns nur Ausdruck unseres Antagonismus diesem Staat gegenüber, dessen Institutionen dazu da sind, uns zu bekämpfen. Kurz: es gibt für uns keine “Gerechtigkeit”, und wenn du Teil einer Aktion bist und politisch dahinter stehst, musst du damit rechnen, dass du dafür bestraft wirst.
Wenn du selbst nicht verurteilst wirst wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit jemand anderes, und jede Aussage kann Strukturen offenlegen oder andere Leute belasten. Es gibt etliche Verfahren die nur deshalb eingestellt wurden, weil Leute eben nicht gequatscht, oder andersherum solche, in denen Leute ausgepackt und trotzdem die volle Strafe bekommen haben. Es geht also nicht “nur” um einen solidarischen Akt für andere, die Aussage zu verweigern und sich nicht zu distanzieren, sondern auch um ganz eigennützigen Selbstschutz. Auch wenn in diesem Fall ausschließlich Vowürfe abgestritten wurden, bedeutet nichts sagen dich und deine Strukturen zu schützen. Wir brauchen gemeinsame Grundsätze wie die Klappe zu halten, um uns nicht gegeneinander ausspielen zu lassen und um uns gegenseitig Vertrauen zu können. Vorwürfe abstreiten weicht diesen Grundsatz auf.
Die Entscheidung mag jedes Mal wieder schwer sein. Die Situation ist jedesmal unterschiedlich und diverseste Folgen müssen abgewogen werden. Diese Entscheidung sollte keinesfalls individuell getroffen werden. Gründe für und Formen von Einstellungen und Einlassungen sollten dringend rückgesprochen werden.
Wir raten dringend allen, insbesondere allen Repressionsbetroffenen dazu, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Nicht erst, wenn ihr von Repression betroffen seid. Belest euch zu dem Thema, nehmt an Veranstaltungen dazu teil, sprecht mit euren Genoss_innen, eurem Umfeld offen über eure Ängste und Zweifel. Diese zu haben ist völlig normal und oftmals berechtigt. Daher ist es umso wichtiger sich auszutauschen und Rat bei Leuten, die sich auskennen, zu suchen. Ein kollektiver Umgang ist unsere Stärke gegen die Vereinzelung, die sich die Repressionsorgane unter anderem zum Ziel setzen. Vernetzt euch mit anderen Angeklagten und lasst euch nicht vereinzeln. Sucht euch Menschen, die euch supporten, dazu reicht nicht nur ein_e Anwält_in. Und umgekehrt: kümmert euch um die Leute, bei denen Verfahren anstehen, und geht aktiv auf sie zu. 
        
Hier schonmal ein paar hilfreiche Links:
        
http://www.gefangenen.info/debatte-to-deal-or-not-to-deal/         (Rede von Klaus Viehmann, der selber jahrelang im Knast saß, zu         Deals und Einlassungen, 2018)
        
https://freethemall.noblogs.org/         (Hier findet sich eine Broschüre zum Thema offensive         Prozessstrategien, die als PDF runtergeladen werden kann, sowie         weitere Links zum Thema)
        
https://antirepression.noblogs.org/post/2019/05/28/debattenbeitrag-zu-einlassungen-und-distanzierungen/         (Beitrag der Roten Hilfe Leipzig zum Thema Einlassungen und         Distanzierungen)
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3. Prozess im Rahmen der Besetzung

Der nächste Prozess im Zusammenhang mit der Besetzung in der Skalitzer Straße im letzten Jahr findet statt: am 16.09. um 08:50 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, Raum 863. Niemand sollte vor Gericht alleine sitzen, deswegen kommt alle gerne zum Prozess und zeigt euch solidarisch mit der Angeklagten.

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Zweiter Prozess im Rahmen der Besetzung in der Skalitzer Straße

Kommt am 05.09. 2019 zur Kundgebung um 18 Uhr am Görlitzer Bahnhof und 06.09.2019 um 9 Uhr zum Amtsgericht Tiergarten, Raum B370, um unsere Genoss*innen zu unterstützen, die Teil der Kundgebung am 06.10.2018 in der Skalitzer Straße waren.
Die Vorwürfe “Widerstand” und “Tätlicher Angriff” sind auch die Grundlage von weiteren Verfahren gegen Teilnehmer*innen der Kundgebung in der Skalitzer Straße. Ein Prozess fand bereits am 20.08. statt. Dem Genosse wurde Widerstand vorgeworfen und er wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt. 
Dem Prozess am 06.09. folgen weitere: am 16.09. um 08:50 Uhr (Amtsgericht Tiergarten, Raum 863) und am 18.10. um 11:30 Uhr (Amtsgericht Tiergarten, Raum 572). Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. In Zusammenhang mit weiteren Besetzungen im letzten Jahr laufen derzeit Verfahren gegen über hundert weitere Menschen wegen ähnlicher Vorwürfe.
Kommt am 06.09.2019 um 9 Uhr ins Amtsgericht Tiergarten (Raum 370) und zeigt euch solidarisch mit unserem Genossen! Und kommt am 06.09. zur Solidaritätskundgebung um 18 vor der Skalitzer Straße 106 direkt am Görlitzer Bahnhof.
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Solidarität mit den Betroffenen von Polizeigewalt und staatlicher Repression

Achtung Raumänderung! Der Prozess am 20.8. findet jetzt in Raum B128 im Amtsgericht Tiergarten statt. Stellt euch auf Ganzkörper-Durchsuchungen ein und darauf, dass eure Ausweise kopiert werden. Zudem werden wohl nur Bleistifte (keine Kugelschreiber) und keine Taschen erlaubt sein.

Kommt am 19.08. 2019 zur Kundgebung um 18 Uhr am Görlitzer Bahnhof und 20.08.2019 um 13 Uhr zum Amtsgericht Tiergarten, Raum B128, um unsere Genoss*innen zu unterstützen, die Teil der Kundgebung am 06.10.2018 in der Sklalitzer Straße waren.

Überall in Berlin entstehen Luxusbauten, während zehntausende Menschen ohne ein Dach über dem Kopf leben. Jeden Tag  werden bei Zwangsräumungen im Durchschnitt 10 Menschen aus ihren Wohnungen geworfen, zeitgleich bleiben viele Wohnungen leer, weil sie reine Spekulationsobjekte sind. Selbstverwaltete und nicht-kommerzielle Projekte werden geräumt, zugleich stehen viele Wohnungen ausschließlich Nutzer*innen von Plattformen wie AirBnB, Schönhaus Immobilien oder Wunderflats und nicht den Bewohner*innen unserer Stadt zur Verfügung. In Wohnungen, die noch nicht von Tourist*innen oder Geschäftsreisenden bewohnt werden, steigen die Mieten gleichzeitig so rasant, dass viele sie nicht mehr bezahlen können.

Doch es regt sich Widerstand gegen diese, vom rot-rot-grünen Senat abgesegnete, Wohnungs- und Investitionspolitik. Aktionen wie #besetzen, Kampagnen wie Deutsche Wohnen und Co enteignen und unzählige Mieter*innen-Vernetzungen zeigen, dass viele Menschen nicht mehr bereit sind, Spielball einer Politik zu sein, die lediglich von Profitmaximierung bestimmt ist.

Zu diesen Menschen gehören sowohl unsere Genoss*innen, die am 06.10.2018 die Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Skalitzer Straße 106 besetzten, als auch die, die sich vor der Tür versammelten, um sich solidarisch zu zeigen. Das Erdgeschoss des Hauses stand lange leer und sollte jetzt als offener und kostenloser Sportraum dem ganzen Kiez zu Gute kommen.

Die angemeldete Kundgebung vor der Tür wurde von der Berliner Polizei gewalttätig angegriffen, infolgedessen wurden mehrere Teilnehmer*innen festgenommen. Die Räumlichkeiten wurden geräumt und stehen noch immer leer. Aber ausschließlich auf physische Gewalt am Ort des Geschehens wollen sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht verlassen, wenn es um die Verteidigung des Profits Einzelner gegen die gerechtfertigten Ansprüche der Allgemeinheit geht. In den folgenden Monaten hagelte es Anzeigen und Anklagen gegen die Teilnehmer*innen der Kundgebung.

Seit 2017 stehen den staatlichen Repressionsorganen bundesweit neue juristische Werkzeuge zur Verfügung, die ihnen helfen sollen, ihre Klassenjustiz zu rechtfertigen: Neben vielen anderen Paragrafen des StGB wurden die Regelungen zu „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ verschärft. Genau diese Paragrafen sind jetzt auch Grundlage für die Anklage mehrerer unserer Genoss*innen, die auf der Kundgebung in der Skalitzer Straße waren und von vielen weiteren, die sich im letzten Jahr mit Besetzungen in Berlin solidarisiert haben. Am 20.08.2019 wird im Amtsgericht Tiergarten der Fall eines Genossen verhandelt, dem eine Bewährungsstrafe droht, weil er bei der Kundgebung in der Skalitzer Straße „Widerstand“ geleistet haben soll. Ein solcher „Widerstand“ gemäß § 113 StGB ist bereits gegeben, wenn sich Menschen in einer Sitzblockade aneinander festhalten oder wenn sie sich aus Angst vor Verletzungen nicht den Arm auf dem Rücken verdrehen lassen. Wenn dies „gemeinschaftlich“ passiert, wie eigentlich immer, wenn die Polizei gegen Versammlungen vorgeht, steht darauf nun eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Die Vorwürfe “Widerstand” und “Tätlicher Angriff” sind auch die Grundlage von weiteren Verfahren gegen Teilnehmer*innen der Kundgebung in der Skalitzer Straße. Dem Prozess am 20.08 folgen weitere am 06.09. um 9 Uhr (Amtsgericht Tiergarten, Raum 370) und am 16.09. um 08:50 (Amtsgericht Tiergarten, Raum 863) Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. In Zusammenhang mit weiteren Besetzungen im letzten Jahr laufen derzeit verfahren gegen über hundert weitere Menschen wegen ähnlicher Vorwürfe.

Es ist nicht nur der Widerstandsparagraph, der eine deutliche Verschärfung der Repression in Deutschland markiert. In vielen Bundesländern wurden oder werden die Polizeigesetze reformiert, die Polizist*innen mit mehr und mehr Macht und Ressourcen ausgestattet. In Berlin ist es inzwischen Normalität, dass bei Räumungen von besetzten Projekten direkt das Sondereinsatzkommando anrückt und die Spurensicherung sich stundenlang Zeit lässt. Medial begleitet wird das Ganze durch tendenziöse Berichterstattung und den Polizei-Twitter, der Absurditäten verbreitet, wie etwa, dass Türknäufe unter Elektrizität gesetzt würden, in angeblicher Tötungsabsicht gegenüber Polizist*innen – so geschehen bei der Räumung des Kiezladens Friedel54. Kein Tag vergeht in dieser Stadt, an dem keine Streifenwagen, Wannen und zivile Autos der Polizei durch die Straßen patrouillieren und Menschen bedrängen, insbesondere in den sogenannten Gefahrengebieten, die es in der Stadt Zuhauf gibt. Kameras zur Gesichtserkennung werden ausgetestet, Gesetze wie das zur Erlaubnis von Bundestrojanern auf Smartphones bei geringfügigen Straftaten werden ganz nebenbei im Parlament durch gewunken. All diese Verschärfungen treffen dann die, die sich weigern, zu akzeptieren, dass ihr Leben und ihr Alltag bestimmt wird durch die Anhäufung vom Reichtum Einzelner. Der wachsenden Unzufriedenheit mit diesen Verhältnissen versucht der Staat mit mehr Repression zu begegnen. Aber davon werden wir uns nicht einschüchtern lassen. Wir kämpfen weiter für ein freies Leben in einer gerechten Gesellschaft, die von Solidarität statt von Angst und Konkurrenz geprägt ist.

Kommt am 20.08.2019 um 13 Uhr ins Amtsgericht Tiergarten (Raum B128) oder zur Kundgebung direkt vor dem Gericht und zeigt euch solidarisch mit unserem Genossen. Und kommt davor auch am 19.08 zur Solidaritätskundgebung um 18 vor der Skalitzer Straße 106 direkt am Görlitzer Bahnhof.

Achtung: Solltet ihr selbst am 10.06.18 in der Skalitzer Straße gewesen sein, kommt bitte nicht in den Verhandlungssaal. Es wurde sehr viel gefilmt und solltet ihr erkannt werden und als Zeug*innen befragt werden, habt ihr kein Recht auf Aussageverweigerung! Und abgesehen davon reicht bekanntlich schon die Teilnahme an einer angemeldeten Kundgebung, um Probleme zu bekommen.

Wenn ihr selbst Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der Kundgebung bekommen habt, könnt ihr uns unter soligruppe-skalitzer@riseup.net kontaktieren.

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